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DRK-Flugdienst

Kontakt

DRK-Ortsverein Diepholz e.V.
Lappenberg 6
49356 Diepholz

Tel: 0 54 41 - 59 50 0
Fax: 0 54 41 - 59 55 22
info@drkdiepholz.de

Die schönste Reise kann durch Unfall oder Krankheit ein jähes Ende nehmen. Wie kommt man dann als Patient nach Hause im Fall der Fälle? Als Mitglied des DRK-Ortsverein Diepholz e.V. sind Sie über den DRK-Flugdienst abgesichert.

So erreichen Sie im Notfall den DRK-Flugdienst:

  • Tel: +49 (0) 228 23 00 23 (Tag und Nacht)
  • Fax: +49 (0) 228 23 00 27

Der DRK-Flugdienst hilft schnell und transportiert Patienten aus aller Welt in deutsche Krankenhäuser. Allerdings: Die gesetzlichen Krankenkassen tragen selbst im medizinischen Notfall die dabei anfallenden Kosten nicht – und das werden je nach Aufwand schnell 50.000 € und mehr.

Diese gefährliche Lücke im System ist für die Mitglieder des DRK Ortsvereins Diepholz e.V geschlossen, denn der Ortsverein hat einen Rahmenvertrag mit dem DRK-Flugdienst abgeschlossen. Dadurch ist in ihrem DRK-Mitgliedsbeitrag für den Ortsverein eine entsprechende Versicherung enthalten.

Dies gilt auch für Rücktransporte innerhalb Deutschlands: Wird ein längerer Krankenhausaufenthalt erforderlich und man kann aufgrund des Gesundheitszustandes nicht alleine nach Hause reisen, sind die Rückholkosten nicht durch die Krankenversicherung abgedeckt! Aber auch hier springt der DRK-Flugdienst ein.

Die DRK-Qualität macht den Unterschied

Allgemeines

  • Keine Altersbegrenzung.
  • Kein Ausschluss bei Vorerkrankungen.
  • Kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern oder Lebensgefährten sowie von Kindern, für die es Kindergeld gibt.
  • Über drei Jahrzehnte Erfahrung auf dem Gebiet der weltweiten Patientenrückholung.

Inlandsrückholdienst

  • Garantierte Rückholung ab dem elften Krankenhaustag.
  • Jährlich unbegrenzte Anzahl an Reisen mit mehr als einer Übernachtung.
  • Jährlich einmalige Selbstbeteiligung von 100,00 € im Leistungsfall.
  • Transport auch ohne Anordnung der medizinischen Notwendigkeit!

Auslandsrückholdienst

  • Garantierte weltweite Rückholung nach spätestens 14 Tagen Krankenhausaufenthalt.
  • Gute Chancen für die Rückholung aus Krisengebieten.
  • Leistungen bei bis zu sechs Monaten ununterbrochenem Auslandsaufenthalt.
  • Betreuung und Rückholung mitgereister Kinder und hilfsbedürftiger Angehöriger.
  • Rückholung im Todesfall.

Hier geht es zu den detaillierten Versicherungsbedingungen.

Das benötigen wir, um schnell helfen zu können:

  • Name, Adresse, Telefonnummer des Anrufers
  • Name, Alter, Heimatanschrift des Patienten
  • Gegenwärtiger Aufenthaltsort des Patienten (Krankenhaus?)
  • Name und Tel.-Nr. des behandelnden Arztes
  • Welche Sprache spricht der Arzt?
  • Angaben über bestehende Versicherungen oder DRK-Mitgliedschaft
  • Wer zahlt die Krankenhauskosten vor Ort?